Der Verein JA zum Seeuferweg verfolgt als Ziel einen durchgehenden Fussweg am Zürichsee und unterstützt den freien Zugang zu den übrigen Gewässern im Kanton Zürich.
Vorher - Nachher
Kaum zu glauben, wie ahnungslos und ohne jede Kenntnis der Rechtslage bürgerliche Parlamentarier Beschlüsse zum Seeuferweg fassen (NZZ 10. 4. 18), die nicht nur dem gesunden Menschenverstand, sondern auch dem Gesetz widersprechen. Bedenklich auch, dass diese immer wieder versuchen, öffentlichen Grund ein paar wenigen Privilegierten zuzuschanzen. Warum sollen Eigentümer von Seegrundstücken besser vor Enteignung geschützt werden als "normale" Grundbesitzer? Das wird die bürgerliche Parlamentsmehrheit erklären müssen, denn die unterlegene linksgrüne Minderheit wird nicht zögern und den unsäglichen, rechtswidrigen Beschluss einmal mehr vor Bundesgericht anfechten.
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Der Zürcher Kantonsrat will das Grundeigentumder Seeanstösser schützen. Damit dürfte ein durchgehender Uferweg vom Tisch sein.
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Der Bau eines Wegs direkt entlang des Zürichseeufers wird erschwert: Enteignungen sind nur noch in Ausnahmefällen möglich.
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Die bürgerliche Mehrheit verstärkt den Schutz des Grundeigentums am Zürichsee. Das Bundesgericht hatte 2015 ein absolutes Verbot von Enteignungen aufgehoben.
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Der Zürcher Kantonsrat hat das umstrittene Wassergesetz in der gestrigen Sitzung sistiert.
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Das Wassergesetz könnte das Ende des Seeuferwegs bedeuten. Beim Gesetz selbst ist aber das letzte Wort noch nicht gesprochen.
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Der Entwurf des Wassergesetzes ist heute im Kantonsrat nicht verabschiedet, sondern überraschend und grossmehrheitlich an die vorberatende Kommission zurückgewiesen worden. Offenbar hat sich bei der bürgerlichen Mehrheit des Kantonsrats die Einsicht durchgesetzt, dass das von ihr im Rat durchgepeitschte Gesetz vor dem Bundesgericht nicht standhalten würde.
Unser Verein hat schon am 8. Februar 2018 in der Zürichsee Zeitung und auf dieser Website angekündigt, dass wir erneut ans Bundesgereicht gelangen müssen, wenn das Gesetz in der vorliegenden Form verabschiedet werden sollte. "Diese Drohung hat offensichtlich etwas bewirkt ", stellt die Vereinspräsidentin Julia Gerber Rüegg mit Befriedigung fest.
Es ist festzuhalten, dass die Mehrheit des Kantonsrats zum Schutz von Partikularinteressen viele "rostige " und teilweise bundesrechstwidrige Paragrafen in den Gesetzesentwurf packte. Also Bestimmungen, die bereits im übergeordneten Recht klar und unzweideutig festgeschrieben sind oder diesem sogar widersprechen. Es braucht keine weiteren Regulierungen, sondern den politischen Willen das Strassengesetz endlich umzusetzen und den Seeuferweg zu bauen.
Der Verein "Ja zum Seeuferweg " strebt einen Seeuferweg an, der diesen Namen auch verdient. Er steht ein für pragmatische und faire Lösungen in den Gemeinden. Der Verein hält nichts von Tricksereien und undurchsichtigen Spielen, mit denen der weitere Ausbau des Seeuferwegs behindert oder gar verunmöglicht werden soll. Wir begrüssen die Rückweisung an die vorberatende Kommission und erwarten nun, dass sie die Vorlage gemäss Bundesrecht bereinigt. Andernfalls behalten wir uns vor, das Referendum gegen das Wassergesetz zu ergreifen oder erneut ans Bundesgericht zu gelangen.
Julia Gerber Rüegg, Präsidentin des Vereins "Ja zum Seeuferweg ", 079 635 64 60
Weil die Bürgerlichen Änderungen angebracht haben, muss die Kommission erneut beraten
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Die Beratungen über das Wassergesetz gehen in eine Zusatzrunde - weil vor allem die FDP "stümperhaft" vorgeganen sei, so die BDP.
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Karte (Quelle: Regionaler Richtplan)